Warum muss der Übersetzer im Buch genannt werden?
Im Gegensatz zu Fachübersetzungen ist das Übersetzen von Literatur eine Kunst. Dies gilt für Gedichte, Romane, Biografien, aber auch für Fachbücher. Daraus folgt, dass es sich bei übersetzten Büchern um Kunstwerke handelt, und alle Kunstwerke haben einen Urheber. Und wie bei allen Kunstwerken muss dieser Urheber bei jeder Ausstellung des Kunstwerks genannt werden.
Das ist nicht meine persönliche Meinung, das ergibt sich aus § 3 des Urhebergesetzes:
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.
Deshalb werden Literaturübersetzungen übrigens mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % belegt, nicht mit den üblichen 19 %, wie es bei Fachübersetzungen der Fall ist.
Der Übersetzer Ihres Buchs ist somit der Urheber der übersetzen Version Ihres Buchs. Genauer gesagt: Sie beide, Autor und Übersetzer, sind gemeinsam Urheber der übersetzten Version Ihres Buchs. Und so wie Sie selbstverständlich als Autor Ihres Buchs genannt werden möchten – und müssen! – ist es auch beim Übersetzer.
Wie ist der Übersetzer zu nennen?
Laut Vertrag, den Sie mit mir abschließen, müssen Sie meinen Namen als Übersetzerin Ihres Buchs an drei Stellen nennen:
1. Unter dem Titel auf Seite 3. Gemeint ist ganz altmodisch die Seite in einem gedruckten Buch, auf der der Titel und der Autor genannt werden. Unter Titel und Autor muss ich als Übersetzerin genannt werden. Im übersetzten Manuskript füge ich diese Nennung entsprechend ein. So sieht das zum Beispiel bei einem von mir übersetzten Buch aus:
2. Im Impressum. Jedes Buch benötigt ein Impressum, in dem Sie als Inhaber des Urheberechts genannt werden. Und genauso wie Sie muss dort auch der Übersetzer als Urheber der übersetzten Version genannt werden. In von mir übersetzten Büchern füge ich diese Nennung entsprechend ein. So sieht das beim bereits erwähnten von mir übersetzten Buch aus:
3. Auf allen Produktseiten. Gemeint sind alle Seiten im Internet oder in Katalogen, in denen das Buch vorgestellt bzw. auf denen es verkauft wird. Wenn Sie über KDP bei Amazon veröffentlichen, geht die Übersetzernennung so:
Sie loggen sich bei kdp.amazon.com ein und klicken bei Ihrem Buch auf „ebook Details ändern“. Gleich auf der ersten Seite finden Sie unter dem Kasten für „Autor“ einen Kasten für „Mitwirkende“. Aus dem Drop-Down-Menü wählen Sie „Übersetzer“ aus, tragen Vor- und Nachname des Übersetzers ein und fertig! Das war’s schon. Wenn Sie Ihr Buch noch in anderen Onlineshops anbieten, müssten Sie gucken, wo der Übersetzer einzutragen ist.
So sieht das dann aus:
Wie der Name des Autors ist auch der Name des Übersetzers anklickbar, sodass Leser mit Klick auf den Namen entweder auf seiner Author-Central-Seite landen – denn als Urheber kann auch ein Übersetzer eine solche anlegen –, oder aber es erscheint eine Liste der von diesem Übersetzer geschriebenen Bücher. Ein sehr wichtiges Feature für uns!
Faustregel: Überall dort, wo Sie als Autor der englischsprachigen Version Ihres Buchs genannt werden, muss auch der Übersetzer genannt werden. Eben weil er Urheber ist.
Manche Verlage wie beispielsweise der Second Chances Verlag oder auch Imprints von Amazon wie Edition M nennen den Übersetzer inzwischen übrigens sogar auf dem Cover. Und wenn Sie mich fragen: Genau so muss das! Hoffentlich greift diese Vorgehensweise um sich. Name your translator!
Schreibe einen Kommentar