Als vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache habe ich die Lizenz zum Stempeln, d. h. ich darf (meine) Übersetzungen beglaubigen, damit sie von Ämtern anerkannt werden. Notwendig ist dies beispielsweise bei Heirat oder Studium im Ausland, Auswanderung oder Einwanderung.
Dokumente, die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigen:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- polizeiliches Führungszeugnis
- Schulzeugnis
- Abiturzeugnis
- Arbeitszeugnis
- Ledigkeitsbescheinigung
- Führerschein
- COVID-Testergebnis
- Approbation
- Diplom
- Bachelor-/Master-Urkunde
- Einbürgerungszusicherung
- Vertrag
Sie möchten Ihr Dokument übersetzen lassen?
Ablauf einer Urkundenübersetzung:
- Sie senden mir das Dokument, das aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische übersetzt werden soll, per E-Mail zu (hier finden Sie die Kontaktdaten). Ohne das Dokument gesehen zu haben, kann ich Ihnen kein Angebot machen! Am liebsten ist mir ein Scan, den Sie als PDF abspeichern. Sollte das nicht möglich sein, tut es auch ein Foto, möglichst gerade von oben aufgenommen. Der Text muss gut lesbar sein!
- Ich nenne Ihnen Kosten und Bearbeitungsdauer.
- Selbstredend werden alle Dokumente, die Sie mir senden, vertraulich behandelt und mitsamt unserem E-Mail-Verkehr von meinem Computer gelöscht, sollten Sie mein Angebot ablehnen (oder nach 7 Tagen nicht darauf reagiert haben).
- Sie bezahlen den angegebenen Betrag entweder per Überweisung oder PayPal.
- Ich übersetze das Dokument und bescheinige Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch Stempel, Unterschrift und die entsprechende Formel (die sog. „Beglaubigung“). Die Übersetzung wird untrennbar mit dem Ausgangsdokument verbunden und darauf vermerkt, ob mir das Dokument im Original, als beglaubigte Kopie oder als Kopie/Scan vorlag (in manchen Fällen wird die Vorlage des Originals verlangt; ob dem so ist, erfragen Sie bitte bei der entsprechenden Behörde. In der Regel ist ein Scan ausreichend).
- Die fertige Übersetzung erhalten Sie per Post (der Versand als Großbrief ist innerhalb Deutschlands kostenlos!) und auf Wunsch zusätzlich in unbeglaubigter Form per E-Mail.
Wie viel kostet eine Urkundenübersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische berechne ich nach dem JVEG und somit mit 2,32 Euro* pro Zeile (55 Zeichen inkl. Leerzeichen, gezählt im Zieltext). Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot, wenn Sie mir das Dokument eingescannt per E-Mail zusenden. Sofern es nicht mehr als 30 Zeilen (à 55 Zeichen) Text hat, berechne ich pauschal einen Mindestsatz von 70 Euro. Zusätzliche Exemplare der Übersetzung kosten 2,00 Euro pro Seite plus 10,00 Euro für die Beglaubigung.
* Da sich Urkundenübersetzungen hauptsächlich an Privatkunden richten, enthalten die unter „Urkundenübersetzungen” aufgeführten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer von gegenwärtig 19 %.
Häufige Fragen zu Urkundenübersetzungen
Beeidigt, vereidigt, ermächtigt, öffentlich bestellt – welchen Übersetzer brauche ich?
All diese Bezeichnungen bedeuten dasselbe, sie sind lediglich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Rede ist von einem Übersetzer, der vom zuständigen Landgericht autorisiert wurde, die Richtigkeit und Vollständigkeit von schriftlichen Sprachübertragungen zu bescheinigen und somit Urkunden „mit Beglaubigung” oder „mit Stempel” zu übersetzen, wie es z. B. von Ämtern, Behörden und Universitäten gefordert wird. Ein „zertifizierter” Übersetzer ist übrigens in der Regel nach DIN EN 15038 zertifiziert – dies ist durchaus ein Qualitätsmerkmal, hat aber nichts mit beglaubigten Übersetzungen zu tun.… oder brauche ich einen Dolmetscher?
Vereidigte bzw. beeidigte Dolmetscher sind für die mündliche Übertragung zuständig, zum Beispiel bei Terminen vor Gericht, bei Polizei, Standesamt usw. Diesen Service biete ich NICHT.Was ist mit staatlich geprüft, IHK-geprüft, Diplom …
All das sind Qualifikationen, auf die Sie achten sollten, da die Berufsbezeichnung des Übersetzers nicht geschützt ist; beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Urkunden usw. jedoch dürfen nur die unter Punkt 1 beschriebenen ermächtigten (so ist die Bezeichnung in Niedersachsen) Übersetzer vornehmen – ein anderer Titel hilft hier nicht weiter.Brauche ich nicht besser einen Notar?
Nein. Ein Notar darf vieles, aber keine Übersetzungen beglaubigen. Das dürfen nur die unter Punkt 1 beschriebenen ermächtigten Übersetzer.Die Behörden in den USA verlangen Folgendes: All documents not in English, or the official language of the country where the visa application will be processed, must be accompanied by a certified translation. Your translation must include a statement signed by the translator that states the following: Translation is accurate, Translator is competent to translate. Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Ja. Die Beglaubigungsformel, die ich unter meine Übersetzung setze, lautet auf Englisch: As a duly authorised translator for the English language by the Regional Court Hanover, Germany, I hereby certify that the foregoing is, to the best of my knowledge and belief, a true and correct translation of the German document submitted to me as a copy/certified copy/original. Auf Deutsch: Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung des mir als unbeglaubigte Kopie/beglaubigte Kopie/Original vorgelegten Dokuments wird bescheinigt. Dass ich vom Landgericht Hannover für die englische und russische Sprache ermächtigt wurde, steht in meinem Stempel, den ich daneben setze. Damit und mit meiner Unterschrift ist diese Anforderung erfüllt.Kann ich dann einfach in Ihrem Büro vorbeikommen und die Unterlagen bringen?
Bitte nicht. Ich betreibe kein Übersetzungsbüro, sondern arbeite freiberuflich von zu Hause aus. Bitte senden Sie mir Ihre Dokumente ausschließlich per E-Mail.
Ich brauche eine Übersetzung in eine andere/aus einer anderen Sprache als Englisch; wo finde ich jemanden?
Ermächtigte Übersetzer und Dolmetscher für alle Sprachen finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen unter www.justiz-dolmetscher.de.
Ich hätte hier eine Kopie eines deutschen/englischen Dokuments und bräuchte diese beglaubigt; können Sie das machen?
Nein. Ich darf nur (meine) Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Englische beglaubigen – sonst nichts. Für die Beglaubigung von Kopien wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgeramt.
Ich hab das schon mal selber übersetzt; können Sie da eben Ihren Stempel druntersetzen?
Im Prinzip darf ich auch Fremdübersetzungen beglaubigen. Da ich diese jedoch sehr sorgfältig mit dem Original vergleichen und gegebenenfalls ändern oder ergänzen muss, berechne ich hierfür dasselbe wie für eine Neuübersetzung durch mich.
Wozu braucht man eine beglaubigte Übersetzung?
Die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten wird immer dann benötigt, wenn es amtlich, offiziell sein soll. Behörden akzeptieren nur Übersetzungen von Übersetzern, die vom zuständigen Landgericht für die entsprechende Sprache ermächtigt wurden. Für die Ermächtigung müssen sehr gute Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache, Kenntnisse der deutschen Rechtssprache und die persönliche Eignung (tadelloses polizeiliches Führungszeugnis, gesicherte finanzielle Verhältnisse) nachgewiesen werden. Typische Beispiele für Dokumente, deren Übersetzung beglaubigt werden muss, sind: Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland, Geburtsurkunde bei Zuzug aus dem Ausland, Abiturzeugnis bei Studienwunsch im Ausland, Arbeitszeugnisse bei Bewerbung im Ausland, Abschlusszeugnisse bei Einwanderung nach Deutschland, damit Abschlüsse anerkannt werden können, Verträge bei Vertragspartnern in unterschiedlichen Ländern. Korrekterweise werden Übersetzungen von Urkunden übrigens nicht beglaubigt, sondern es wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Die Übersetzung der Urkunde wird ausgedruckt, an die (Kopie der) Originalurkunde geheftet, mit der je nach Bundesland mehr oder weniger vorgeschriebenen „Beglaubigungsformel“ sowie dem Datum versehen und unterschrieben. Der „Übersetzerstempel“ ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben, fast alle Übersetzer nutzen dennoch einen, weil das Dokument so schlicht „amtlicher“ aussieht. Die Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers wird von allen Ämtern, Behörden, Universitäten usw. in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig davon, in welchem Bundesland von welchem Landgericht der Übersetzer ermächtigt wurde. Ob eine Institution außerhalb Deutschlands die Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers anerkennt, liegt in deren Ermessen. Fragen Sie deshalb unbedingt bei der Stelle im Ausland, die die beglaubigte Übersetzung verlangt, nach, ob ein deutscher Übersetzer die Übersetzung vornehmen darf! Da die Gerichtssprache in Deutschland Deutsch ist, dürfen in Deutschland ermächtigte Übersetzer nur Übersetzungen ins Deutsche und aus dem Deutschen beglaubigten, nicht jedoch von einer Fremdsprache in die andere.